INFOS ZUR EU WAHL

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Wahlberechtigt ist, wer am Stichtag 12. März 2019 in der Europa-Wähler­evidenz der Stadt Vöcklabruck eingetragen ist und spätestens am Wahltag das 16. Lebensjahr vollenden wird.

Die Wahllokale haben in Vöcklabruck von 07:00 bis 15:00 Uhr geöffnet.

Wahlberechtigte, die am Wahltag ihr Wahllokal nicht aufsuchen können, haben unter Angabe einer Begründung Anspruch auf Ausstellung einer Wahlkarte. Schriftlich kann über www.wahlkartenantrag.at ebenfalls eine Wahlkarte beantragt werden. Bis Mittwoch, 22. Mai 2019 ist eine schriftliche Beantragung möglich, mündlich (persönlich, nicht telefonisch) bis zum 24. Mai 2019, 12:00 Uhr. Mit dem Abschnitt in der Wahlinformation, die jeder/m Wahlberechtigten zugestellt wurde, ist es auch möglich, eine Wahlkarte zu beantragen.

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