Informationsfreiheitsgesetz

Andreas Krenn

Seit 1. September ist die Stadt verpflichtet, Informationen von allgemeinem Interesse – also z. B. Geschäftseinteilungen, Tätigkeitsberichte, Amtsblätter, Studien, Gutachten, Umfragen oder Verträge zu veröffentlichen – auf voecklabruck.at bzw. ab 1.12.25 im Informationsregister data.gv.at. Gleichzeitig hat die Stadt die passive Informationspflicht, d. h. Bürger:innen auf Anfrage Zugang zu amtlichen oder unternehmerischen Informationen einer Gemeinde zu geben, und zwar schriftlich, mündlich oder telefonisch. Gemeinden haben für die Informationserteilung vier Wochen Zeit, in heiklen Fragen ist eine Fristerstreckung möglich.
Andreas Krenn
Mandatar im Prüfungsausschuss

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