Dieses Gebiet mit dem Areal „Nothaftvilla“ bekommt einen neuen Bebauungsplan. Künftig darf entlang der Carlone-Straße max. zweigeschossig gebaut werden. Für das Grundstück „Nothaftvilla“ wurden folgende Bebauungsbedingungen planlich festgelegt: drei- bzw. vier Geschosse, Baumerhaltung bzw. Ersatzpflanzung entlang der Bahnhofstraße, Verbreiterung der Kreuzung Bahnhofs-/Schlossstraße, Stellplätze (Tiefgarage und Oberfläche).

